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Mecasa berichtet über Inhalte der DIN SPEC 33454

Mecasa entwickelt mit Verbraucherschutz und Wissenschaft DIN-Standard für die häusliche Betreuung

Mannheim/Heidelberg, 22. Januar 2021. Häusliche Betreuung, oft durch Personal aus osteuropäischen Ländern – ja, aber bitte ohne die Ausbeutung der Betreuungskräfte und abgesichert durch festgelegte Rahmenbedingungen. Mit der Initiierung des ersten DIN-Standards für eine höhere Versorgungsqualität in der sogenannten 24h-Pflege sagte das junge Pflegeunternehmen Mecasa schwarzen Schafen der Branche den Kampf an. Nun können die Stuttgarter den ersten Erfolg vermelden: Das Deutsche Institut für Normung hat am 22. Januar 2021 die DIN SPEC 33454 veröffentlicht, die unter Leitung des Start-ups durch ein interdisziplinäres Gremium entwickelt worden ist.

Die Nachfrage nach häuslicher Betreuung für unterstützungsbedürftige Senioren in Deutschland ist groß. Gleichzeitig herrscht ein Mangel an qualifiziertem Personal, wodurch ausländische Hilfskräfte, vor allem aus osteuropäischen Ländern, zur tragenden Versorgungssäule geworden sind. Aufgrund fehlender öffentlicher Vorgaben profitierten bislang jedoch häufig unseriöse Personalvermittlungen – durch die Ausbeutung von Betreuungskräften und mangelhafte Beratung der Kunden. Nun konnte das Stuttgarter Pflegeunternehmen Mecasa einen großen Erfolg für die sogenannte 24h-Pflege verbuchen: Der von ihnen initiierte und jetzt veröffentlichte Qualitätsstandard DIN SPEC 33454, setzt einen wichtigen Impuls für rechtliche und soziale Ausgewogenheit. Entwickelt wurde der DIN-Standard unter der Leitung von Mecasa durch ein Gremium aus Pflegewissenschaftlern, Verbraucherschützern, Juristen und weiteren qualitätsorientierten Pflegeunternehmen. 

Endlich: standardisierter Schutz von Kunden und Betreuungskräften

Die strengen Vorgaben des neuen Qualitätsstandards unterscheiden erstmals pflegefachlich fundierte Betreuung von unqualifizierter Personalvermittlung. Außerdem nimmt sie vermittelnde Unternehmen stärker in die Pflicht: „Mit der DIN SPEC 33454 können Vermittler nicht mehr unbesehen die Personalvorschläge ihrer Rekrutierungspartner in Osteuropa weiterleiten. Eine Eignungsprüfung der Betreuungskräfte, pflegefachliche Kundenberatung und Unterstützung während des Einsatzes sind bei der zertifizierten häuslichen Betreuung Pflicht.“ Bereits zu Beginn des Projektes war Mecasa-Geschäftsführer Oliver Weiss klar, dass es nicht einfach werden würde, die Anforderungen an eine vorbildliche Seniorenbetreuung umzusetzen. „Von einigen Wettbewerbern gab es große Widerstände“, berichtet er. „Das war schon ein bisschen wie David gegen Goliath: wir, als Start-up in der Branche gegen einige große Unternehmen.“ Doch die Anstrengungen der vergangenen 18 Monate haben sich gelohnt – von den Regeln profitieren Kunden wie auch Betreuungskräfte. „Wir haben zwar einen Pflegenotstand in Deutschland, das darf aber keine Lizenz zur Ausbeutung von Betreuungskräften sein“, sagt Weiss. Unter den Anforderungen an ein der DIN SPEC 33454 entsprechendes Betreuungsverhältnis finden sich Auflagen wie die Prüfung der Arbeitsverträge der ausländischen Partnerunternehmen, umfassende Aufklärung der Betreuungskräfte vor Antritt des Einsatzes und die Einbindung etwa der Tagespflege oder des ambulanten Pflegedienstes, um Pausen und freie Tage zu gewährleisten. „Außerdem haben Betreuungskräfte das Recht auf einen Rückzugsort, also mindestens ein möbliertes Zimmer mit Fenster – und natürlich einen WLAN-Anschluss, um mit der eigenen Familie Kontakt zu halten.“ Auf der anderen Seite sollen auch die Kunden sicher sein können, dass eine ausländische Betreuungskraft in Notfallsituationen handlungsfähig ist. Deshalb müssen Betreuungskräfte ab 2022 über einen Nachweis in erster Hilfe verfügen. Der vollständige DIN-Standard ist über den Beuth Verlag online einsehbar unter: https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-33454/333098011 

Eine Zertifizierung nach dem brandneuen Standard wird ab Februar 2021 für qualitätsorientierte Vermittlungsunternehmen möglich sein. 

Qualitative Verbesserung der häuslichen Pflege – gefördert von EIT Health

Der neue Qualitätsstandard ist nicht das einzige Projekt von Mecasa auf dem Weg zu einer vorbildlichen häuslichen Betreuung. Angetrieben von persönlichen Erfahrungen entwickelte das Team um Oliver Weiss in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Dirk Hagemann von der Universität Heidelberg eine digitale Vermittlungsplattform für hilfsbedürftige Senioren beziehungsweise ihre Angehörigen auf der Suche nach Betreuungskräften aus Osteuropa. Durch den Abgleich angegebener Daten zu Pflegebedarf, Pflegekompetenz und Persönlichkeitsmerkmalen konnte das 2017 gegründete Unternehmen bereits die Abbruchquote von Betreuungsbeziehungen von 31 auf 12 Prozent senken. Das psychologische Matching-Verfahren stieß bereits auf positive Resonanz: Neben zwei Auszeichnungen für die Bemühungen um eine vorbildliche Seniorenbetreuung erhält das eigenfinanzierte Start-up inzwischen auch Unterstützung für die Weiterentwicklung des Systems, u. a. in Form einer Förderung durch das EU-Forschungsnetzwerk EIT Health im Rahmen des Headstart-Programms. „Gesundes Altern war schon immer ein zentraler Teil von EIT Health – und im Rahmen einer wertebasierten Gesundheitsversorgung gehört dazu natürlich auch eine vorbildliche Seniorenbetreuung“, fasst Dr. Katharina Ladewig, Geschäftsführerin von EIT Health Germany, die Förderung des Projekts zusammen. 

Weitere Informationen unter  www.mecasa.de

pflegezuhause.info berichtet über Ziele der DIN SPEC

Neue Richtlinien für die sogenannte 24-Stunden-Pflege

Schätzungsweise 600.000 osteuropäische Betreuungskräfte arbeiten in Deutschland in der sogenannten 24-Stunden-Pflege und leben im Haushalt des Pflegebedürftigen. Experten formulieren, dass sie bei über 4,1 Millionen Pflegebedürftigen und bestehendem Pflegekräftemangel unverzichtbar sind. Trotz dieser Erkenntnisse sei die Branche gesetzlich noch größtenteils unreguliert, moniert das Hamburger Unternehmen Pflege zu Hause Küffel. Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu schaffen, hat ein interdisziplinäres Expertengremium aus Verbraucherschützern, Angehörigen- und Betroffenenvertretern, Pflegewissenschaftlern, Juristen und qualitätsorientierten Anbietern in über anderthalb Jahren die DIN SPEC 33454 erarbeitet.

„Als Qualitätsanbieter und Stiftung-Warentest-Sieger aus dem Jahr 2017 war und ist es der Pflege zu Hause Küffel stets ein großes Anliegen, den Verbrauchern mit einem hohen Maß an Transparenz und Qualität in diesem Versorgungsmodell zu begegnen. So war ich dankbar für die Möglichkeit, mich als Gremiumsmitglied ganz maßgeblich an der Erarbeitung der DIN SPEC einbringen zu können. Ein Großteil unserer seit Jahren bestehenden Qualitätsanforderungen wurde in diesem Standard berücksichtigt“, erklärt Markus Küffel, Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH. Die Standards, die am 29. Januar veröffentlicht werden, sollen für eine höhere Versorgungsqualität sowie bessere Arbeitsbedingungen für Betreuungskräfte sorgen und zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei den Verbrauchern beitragen.

Bessere Arbeitsbedingungen

Um die Arbeitsbedingungen der Betreuungskräfte zu verbessern, werden in der DIN SPEC verschiedene Anforderungen an den Einsatzort festgelegt. „Da die Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt, muss beispielsweise sichergestellt werden, dass es dort einen angemessenen Rückzugsort gibt. Den Kräften steht entsprechend des neuen Standards eine adäquate Unterbringung zu. Es muss mindestens ein möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt sowie die uneingeschränkte Mitnutzung von Küche und Bad ermöglicht werden“, erläutert Mitautor Küffel. Auch WLAN gehöre zu den Grundvoraussetzungen, damit die Betreuungskräfte den Kontakt zu ihrer Familie halten könnten. Ebenfalls muss für Besorgungen oder Freizeitaktivitäten ein Zugang zu einer geeigneten Transportmöglichkeit gewährt werden. Der Vermittler hat im Rahmen der DIN SPEC dafür Sorge zu tragen, dass die beschriebenen Mindestanforderungen auch tatsächlich eingehalten werden.

Geeignete Betreuungskräfte

Da es sich bei den eingesetzten Kräften im Regelfall nicht um ausgebildete Fachkräfte handele, seien innerhalb des DIN-Standards wesentliche Anforderungen an die Betreuungskräfte und ein spezifisches Grundlagenwissen definiert worden. Zudem sollten sie über eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich verfügen. Hierdurch soll die Versorgungsqualität in Zukunft noch erhöht werden. Um auch in Notfallsituationen handlungsfähig zu sein, seien Betreuungskräfte ab dem 1. November 2021 außerdem dazu verpflichtet, einen anerkannten Nachweis in Erster Hilfe zu absolvieren. Auch ein Mindestmaß der notwendigen Sprachkenntnisse ist in diesem Standard festgelegt.

Seriöse Vermittler

Innerhalb eines ganzheitlichen Kontextes beschreibe die DIN SPEC neben den Anforderungen an die Betreuungskräfte auch die Anforderungen an den Vermittler und dessen ausländische Kooperationspartner. Vermittler dieser Betreuungsdienstleistung müssen, sofern sie nach der DIN SPEC tätig werden wollen, ab sofort stärker aufklärend und beratend tätig sein und ihren Kunden auch nach der Vermittlung der Betreuungskraft weiterhin zur Seite stehen.

Dazu gehöre es, Interessenten genau über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuungsform sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. „Ein Vermittler, der die Anforderungen des neuen Standards erfüllen möchte, hat künftig deutlich mehr Aufgaben, als Informationen und Personalvorschläge von A nach B zu versenden. Erstmalig geht es in einem Vermittlungsunternehmen dann auch um eine pflegefachliche Begleitung“, erklärt Markus Küffel. Die Anforderungen an den Vermittler stellen das umfangreichste Kapitel der DIN SPEC mit sehr detaillierten Kriterien dar. Verbraucher sollten somit künftig bei der Auswahl eines Anbieters auf einen nach DIN SPEC 33454 zertifizierten Vermittler achten. Dies schütze Familien und Betreuungskräfte weitgehend vor juristischen Folgen. „Die DIN SPEC 33454 stellt einen Meilenstein dar und ist trotzdem erst der Anfang. Wir werden auch weiterhin nach Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Versorgungsmodell suchen und hoffen, dass die DIN SPEC die Basis für eine spätere DIN-Norm darstellt“, erklärt Markus Küffel abschließend.

Weitere Informationen unter www.pflegezuhause.info